Inland/Rechtsextremismus

Berlin, den 04. Februar 2014

Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung und Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus fordern restlose Streichung der Extremismusklausel – jetzt erst recht.

Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAKR) begrüßen die Überarbeitung der Extremismusklausel durch Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Sie bleiben jedoch dabei, dass die Klausel restlos gestrichen werden muss und nicht in abgemilderter Form eines „Begleitschreibens“ weiter existieren kann. „Auch das neue ‚Begleitschreiben‘ ist ein deutliches Zeichen des Misstrauens gegenüber der Zivilgesellschaft und gehört abgeschafft. Der politisch motivierte Verdacht, die Misstrauenskultur uns und unseren Partner/innen gegenüber, schwingt noch immer mit.” BAGD und BAKR kritisieren insbesondere, dass weiterhin die Kriterien des Verfassungsschutzes zur Überprüfung von Partnern herangezogen werden.

Seit der Einführung der Extremismusklausel durch Kristina Schröder (CDU) hat sich die BAGD kontinuierlich gegen den Extremismus-Verdacht durch die Bundesregierung gewehrt. Mit einem bundesweiten Aktionstag und unterstützt durch viele Prominente aus Politik und Kultur wurde klar gemacht, dass die Zivilgesellschaft sich nicht in die Extremismus-Ecke drängen lässt.

Auch ein wissenschaftliches Gutachten über die Rechtmäßigkeit der Klausel durch den Berliner Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis wurde von der BAGD in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war eindeutig: die geforderte Überprüfung der Gesinnung von Partnern der geförderten Initiativen ist rechtswidrig.

„Das Ende der bisherigen Extremismusklausel ist ein wichtiger Etappensieg für alle, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Die Verdachtskultur der CDU beschädigt die politische Kultur nachhaltig“, sagt Bianca Klose, geschäftsführender Vorstand des Vereins für Demokratische Kultur in Berlin e.V. (VDK). „Die Politik muss endlich einsehen, dass die Arbeit gegen Neonazismus und Rassismus nicht demokratiegefährend, sondern unerlässlicher Teil der Lösung des Problems ist.“

„Die CDU musste lange genug auf die Rechtswidrigkeit des Bekenntniszwanges hingewiesen werden“, betont Grit Hanneforth, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus. „Jetzt muss auch das übrig gebliebene ‚Begleitschreiben‘ verschwinden.“

Der Stiftungskoordinator der Amadeu Antonio Stiftung, Timo Reinfrank, sagt: „Die Koalition muss sich dringend überlegen, wie sie dauerhaft die Zivilgesellschaft unterstützen kann. Es muss jetzt darum gehen auf Basis des Koalitionsvertrages das zivilgesellschaftliche Engagement mit einer gesetzlichen Grundlage auf feste Füße zu stellen und so dauerhaft zu fördern.”

Weitere Infos unter: www.demokratiebrauchtuns.de

Für Rückfragen steht Ihnen Bianca Klose telefonisch zur Verfügung: 030 – 240 45 434